Womit ich überzeuge
> hauswirtschaftliche Ausbildung; .. eigene Betriebshaftpflicht;
> bei Krankenkassen, Versicherungsträgern
und Ämtern bin ich als kompetenter und qualifizierter Partner anerkannt;
> Geprüftes Mitglied
(Netzwerk „Hauswirtschaftliche
Dienstleistungen im bkh“);
> Selbstständigkeit
(kein Abrechnungsaufwand
für Sie);
Ich bieten Ihnen
> Hilfe im Haushalt
> Unterstützung bei Trauerangelegenheiten
> Betreuung und Versorgung
> Alltagsunterstützung
> Hilfe zur Selbsthilfe (z.B. gem. Kochen)
> Gerne unterstütze ich Sie auch bei administrativen Aufgaben wie der Dokumentenablage und dem Sortieren von Unterlagen.
Neben gesetzlichen
Leistungen besteht immer die
Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen privat zu finanzieren.
Ihr Weg zu mir
1. Sie beschreiben dem Kostenträger (z.B. Krankenkasse) Ihr Anliegen und stellen den Antrag nach Möglichkeit vorab.
2. Für Haushaltshilfeleistungen, z.B. nach
§ 38 SGB V, benötigt die Kasse eine
ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
3. Sie nehmen Kontakt mit uns auf.
Im Krankheitsfall
Haushaltshilfe
u.a. nach § 38 SGB V
ist eine Leistung der Krankenkasse.
Anspruch haben Versicherte (ohne Pflegegrad), die wegen Schwangerschaft, schwerer Krankheit oder einer Reha-Maßnahme ausfallen und bei denen kein Haushaltsmitglied
die Haushaltsführung übernehmen kann.
Sie ruhen sich aus,
ich versorge ihr Haus.

Ihre Professionelle Hilfe im Haushalt (auch Single-Haushalte) in der Region
Ingolstadt, Pfaffenhofen, Neuburg/Donau... weitere Regionen auf Anfrage.